Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)
Praxisnahe IT-Sicherheit, passgenau für Ihre Branche.

Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen oder Transport – jede kritische Branche steht vor eigenen sicherheitsrelevanten Herausforderungen. Die vom BSI anerkannten B3S ermöglichen es Unternehmen, Schutzmaßnahmen maßgeschneidert auf ihre jeweiligen Betriebsabläufe und Risiken abzustimmen. Gleichzeitig dienen sie als rechtskonformer Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz.

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Maßgeschneiderte IT-Sicherheitskonzepte für kritische Branchen

Kritische Infrastrukturen unterliegen hohen Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit. Ausfälle, Angriffe oder Störungen in diesen Bereichen können gravierende Folgen für die öffentliche Sicherheit, die wirtschaftliche Stabilität und das gesellschaftliche Leben haben. Deshalb verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Systeme gegen Cyberangriffe, Manipulation und Betriebsunterbrechungen zu schützen.

Allerdings unterscheiden sich die konkreten Risiken und Anforderungen von Branche zu Branche erheblich. Ein Krankenhaus sieht sich ganz anderen Herausforderungen gegenüber als ein Energieversorger oder ein Logistikunternehmen. Genau hier setzen die Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) an. Sie schaffen einen praxisnahen, anerkannten und rechtssicheren Rahmen, um die gesetzlichen Vorgaben individuell und effektiv umzusetzen – angepasst an die Besonderheiten jedes Sektors.

Was sind branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)?

Es handelt sich um von Branchenverbänden oder Fachorganisationen entwickelte Regelwerke, die branchentypische Risiken, Abläufe und Schutzbedarfe konkret adressieren. Das Ziel besteht darin, die abstrakten Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes (insbesondere § 8a BSIG) in praktikable Maßnahmen zu übersetzen, die für die jeweiligen Betreiber nachvollziehbar, umsetzbar und kontrollierbar sind. Ein B3S beschreibt also, wie ein Unternehmen einer bestimmten Branche seine IT-Sicherheit konkret gestalten sollte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese Standards sind jedoch nicht automatisch rechtsverbindlich. Zunächst müssen sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgelegt und in einem formalen Verfahren anerkannt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird der jeweilige B3S als geeigneter Nachweis für die Erfüllung der Pflichten aus dem IT-Sicherheitsgesetz akzeptiert. Betreiber, die sich an einen anerkannten B3S halten, können im Rahmen von Überprüfungen glaubhaft darlegen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Warum sind B3S für KRITIS-Betreiber so wichtig?

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen bieten anerkannte B3S einen entscheidenden Vorteil: Sie schaffen Rechtssicherheit. Anstatt ein eigenes, komplexes Sicherheitskonzept entwickeln und mit den gesetzlichen Anforderungen abgleichen zu müssen, können sie sich an einem etablierten Standard orientieren, der vom BSI geprüft und für geeignet befunden wurde. Das spart Zeit und Ressourcen und erhöht die Akzeptanz bei Prüfinstanzen und Aufsichtsbehörden.

Darüber hinaus fördern B3S die Vergleichbarkeit innerhalb einer Branche. Wenn alle Betreiber im selben Sektor nach denselben Mindeststandards arbeiten, entsteht ein einheitliches Sicherheitsniveau. Dies ist auch im Falle von Störungen, Kooperationen oder Stresstests von großem Vorteil. Gerade in stark vernetzten Infrastrukturen, wie etwa in der Stromversorgung oder im Gesundheitswesen, ist diese Harmonisierung ein wichtiger Faktor für die Systemstabilität.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Praxistauglichkeit. Da B3S von Branchenakteuren selbst entwickelt werden, berücksichtigen sie realistische Prozesse, typische Systemlandschaften und branchenspezifische Abläufe. Sie sind damit deutlich näher am tatsächlichen Betriebsgeschehen als allgemeine Normen oder Gesetze. Zudem enthalten viele B3S konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen und Best Practices, die die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen erleichtern.

Der Anerkennungsprozess durch das BSI

Damit ein B3S rechtlich als Nachweis anerkannt wird, muss er ein standardisiertes Prüfungsverfahren durchlaufen. Die einreichende Organisation – in der Regel ein Fachverband oder eine Branchenvertretung – übermittelt dem BSI einen Entwurf, in dem die gesetzlichen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes konkret auf die jeweilige Branche übertragen werden. Das BSI prüft den Entwurf dann umfassend hinsichtlich Vollständigkeit, Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Konformität mit dem aktuellen Stand der Technik.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Standard öffentlich als „vom BSI anerkannter branchenspezifischer Sicherheitsstandard” gelistet. Betreiber aus dem entsprechenden Sektor können sich dann in ihren Sicherheitskonzepten explizit auf diesen Standard berufen. Die Anerkennung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Danach ist eine erneute Überprüfung oder Aktualisierung erforderlich, insbesondere wenn sich technische oder regulatorische Rahmenbedingungen verändert haben.

Dieser Prozess stellt sicher, dass nur qualitätsgesicherte, praxistaugliche und wirksame Standards in den Geltungsbereich gelangen. Gleichzeitig bleibt das BSI in der Lage, auf Veränderungen des Gefährdungspotenzials oder technologische Entwicklungen schnell zu reagieren und bestehende Standards bei Bedarf zurückzuziehen oder anzupassen.

Welche B3S gibt es bereits?

Aktuell existieren B3S für verschiedene KRITIS-relevante Sektoren, darunter Energieversorgung, Gesundheitswesen, Ernährung, Wasser/Abwasser, Transport und Verkehr sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Je nach Branche enthalten die Standards unterschiedliche Schwerpunkte, beispielsweise zu Netztrennung, Notstromversorgung, Datenschutz, Zutrittskontrolle oder Meldepflicht bei IT-Störungen. Die jeweiligen Dokumente sind über die offiziellen Kanäle des BSI oder der verantwortlichen Branchenorganisationen zugänglich.

Für neu entstehende Sektoren oder bei sich verändernder KRITIS-Einstufung wird erwartet, dass weitere B3S entwickelt und anerkannt werden. Derzeit in Arbeit sind beispielsweise Standards für die Abfallwirtschaft, die Medien und Kultur sowie für Finanz- und Versicherungsdienstleister. Dies unterstreicht die zunehmende Relevanz dieser Instrumente im Gesamtgefüge der nationalen Sicherheitsarchitektur.

Fazit: B3S als Schlüssel zu einer realistischen Sicherheitskultur

Branchenspezifische Sicherheitsstandards sind weit mehr als nur eine rechtliche Absicherung. Sie sind Ausdruck einer Sicherheitskultur, die auf Kooperation, Praxistauglichkeit und kontinuierliche Verbesserung setzt. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen bieten sie eine wertvolle Orientierungshilfe, um gesetzliche Anforderungen effizient, nachvollziehbar und nachhaltig umzusetzen.

In einer zunehmend komplexen Bedrohungslage, in der Cyberangriffe, Sabotage und technisches Versagen jederzeit möglich sind, bilden B3S einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Resilienz – und damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgungssicherheit. Wer sich rechtzeitig mit den branchenspezifischen Anforderungen auseinandersetzt und die passenden Standards integriert, schafft Sicherheit im technischen Sinn und Vertrauen bei Partnern, Kunden und Behörden.

Beispiele bereits anerkannter B3S

Energieversorgung – Strom

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen B3S für Betreiber von Strominfrastrukturen entwickelt. Der Fokus liegt auf Netzleittechnik, Notstromversorgung und der sicheren Segmentierung zwischen operativer Technologie (OT) und IT.

Status: anerkannt und gültig

Gesundheitswesen – Krankenhäuser

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellt den B3S für den Gesundheitssektor bereit. Er adressiert unter anderem die Verfügbarkeit klinischer IT-Systeme, den Schutz medizintechnischer Netzwerke sowie den Umgang mit sensiblen Patientendaten.

Status: anerkannt und gültig.

Wasser/Abwasser

Für diesen Sektor haben die Organisationen DVGW (Wasser) und DWA (Abwasser) branchenspezifische Standards entwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zum Schutz von Pumpwerken, zur sicheren Fernwirktechnik sowie zur hygienischen Überwachung von Versorgungssystemen.

Status: anerkannt und gültig

Transport und Verkehr – Flughäfen

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat einen B3S für Betreiber von Flughäfen etabliert. Dieser berücksichtigt insbesondere die Air-Side-Kommunikation, die Zutrittsprozesse in sicherheitskritischen Bereichen sowie die IT-Systeme für die Gepäck- und Flugabfertigung.

Status: anerkannt und gültig

Ernährung – Lebensmittelproduktion

Der Lebensmittelverband Deutschland verantwortet den B3S für Unternehmen der Lebensmittelindustrie. Behandelt werden Themen wie Kühlketten-Monitoring, SCADA-Anlagen in der Produktion sowie die Rückverfolgbarkeit in komplexen Lieferketten.

Status: anerkannt und gültig.

Gut zu wissen

Jeder B3S durchläuft ein zweistufiges Prüfungsverfahren beim BSI und erhält erst nach erfolgreicher Evaluation den Status „anerkannt“. Anschließend können sich Betreiber des jeweiligen Sektors offiziell darauf berufen, um ihre Pflichten nach § 8a BSIG nachzuweisen. Neue oder aktualisierte Standards werden regelmäßig in der öffentlich einsehbaren BSI-Liste veröffentlicht.

So läuft das B3S-Anerkennungsverfahren beim BSI ab

variabel (mehrere Monate)
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variabel (mehrere Monate)

1. Entwurf & Branchenabstimmung

Eine Fachorganisation, z. B. ein Branchenverband, erstellt gemeinsam mit Betreibern einen praxistauglichen Entwurf für einen Sicherheitsstandard. Dieser Entwurf muss branchenspezifische Risiken und Schutzbedarfe konkret berücksichtigen.

Tag X
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Tag X

2. Einreichung beim BSI

Der fertiggestellte Entwurf wird offiziell beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Anerkennung eingereicht.

ca. 3–6 Monate
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ca. 3–6 Monate

3. Formale & inhaltliche Prüfung

Das BSI prüft, ob der Entwurf vollständig, wirksam und mit dem IT-Sicherheitsgesetz vereinbar ist. Es erfolgt ggf. eine technische Bewertung mit Rückfragen an die Einreicher.

1–3 Monate
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1–3 Monate

4. Rückmeldung & Überarbeitung

Falls erforderlich, wird der Entwurf vom Antragsteller überarbeitet. Das BSI gibt Hinweise zur Anpassung (z. B. zur Wirksamkeit von Maßnahmen oder zur Praxistauglichkeit).

Zeitpunkt der Anerkennung
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Zeitpunkt der Anerkennung

5. Anerkennung & Veröffentlichung

Nach positiver Bewertung wird der B3S offiziell als „vom BSI anerkannter branchenspezifischer Sicherheitsstandard“ veröffentlicht und auf der BSI-Webseite gelistet.

alle 2 Jahre
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alle 2 Jahre

6. Gültigkeit & Überprüfung

Die Anerkennung ist i. d. R. für zwei Jahre gültig. Danach kann eine Verlängerung oder Aktualisierung erfolgen, insbesondere bei geänderten Bedrohungslagen oder gesetzlichen Vorgaben.

Hinweis:

Das Anerkennungsverfahren ist bewusst anspruchsvoll gestaltet, um sicherzustellen, dass B3S tatsächlich den Stand der Technik widerspiegeln und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Eine gute Vorbereitung und enge Abstimmung mit dem BSI beschleunigen den Prozess deutlich.

Häufige Fragen zu den Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) sind ein zentrales Instrument für KRITIS-Betreiber, um gesetzliche Anforderungen gezielt und praxisnah umzusetzen. Dennoch bestehen oft Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendung, rechtlichen Bedeutung und praktischen Umsetzung. Die folgenden Fragen und Antworten bieten einen fundierten Überblick und helfen Ihnen dabei, die B3S besser einzuordnen und korrekt anzuwenden.

Was genau ist ein B3S?
Ein Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) ist ein von einer Fachorganisation oder einem Branchenverband entwickelter Standard, der die Anforderungen an die IT-Sicherheit für eine bestimmte KRITIS-Branche konkretisiert. Er übersetzt die abstrakten Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes in branchengerechte Maßnahmen und dient als Nachweis für die gesetzeskonforme Umsetzung.
Wer kann einen B3S erstellen?
Grundsätzlich können anerkannte Fachverbände oder Zusammenschlüsse von KRITIS-Betreibern einen solchen Standard entwickeln. Voraussetzung ist, dass sie über ausreichende Branchenkenntnisse und technisches Fachwissen verfügen, um einen belastbaren Standard zu formulieren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit Experten und relevanten Akteuren der jeweiligen Branche.
Muss ich als Betreiber zwingend einen B3S verwenden?
Nein, es besteht keine Pflicht zur Anwendung eines B3S. Betreiber können auch eigene Sicherheitskonzepte entwickeln. Ein anerkannter B3S bietet jedoch eine rechtssichere Grundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 8a BSIG. Wer sich daran orientiert, erleichtert die Prüfung durch Behörden erheblich und reduziert das Risiko von Beanstandungen.
Wie wird ein B3S vom BSI anerkannt?
Ein B3S muss zur Prüfung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht werden. Dort erfolgt eine fachliche und formale Bewertung hinsichtlich Vollständigkeit, Wirksamkeit und Praxistauglichkeit. Nach einer positiven Prüfung wird der B3S offiziell anerkannt und in der BSI-Liste veröffentlicht.
Wie lange ist ein anerkannter B3S gültig?
Die Anerkennung durch das BSI ist in der Regel zwei Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Standard dem aktuellen Stand der Technik entspricht und bei Bedarf an neue gesetzliche oder technische Entwicklungen angepasst wurde.
Gibt es für alle KRITIS-Sektoren bereits anerkannte B3S?
Nein, derzeit liegen nur für bestimmte Sektoren anerkannte B3S vor, beispielsweise für die Stromversorgung, Krankenhäuser, Wasser-/Abwasser-Versorgung, Flughäfen oder die Lebensmittelproduktion. Für einige Sektoren befinden sich die Standards noch in der Entwicklung oder im Prüfungsverfahren. Die offizielle BSI-Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Welche Vorteile bietet ein B3S für Betreiber?
Ein anerkannter B3S bietet eine klare Orientierung für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, reduziert den Aufwand bei Prüfungen und schafft Rechtssicherheit. Gleichzeitig fördert er ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der Branche und erleichtert die Kommunikation zwischen Betreibern, Aufsichtsbehörden und IT-Dienstleistern.
Wie erfahre ich, ob es für meine Branche einen B3S gibt?
Eine Übersicht über alle anerkannten B3S finden Sie auf der offiziellen Website des BSI. Dort sind auch Informationen zu laufenden Anerkennungsverfahren und geplanten Standards verfügbar. Zusätzlich bieten viele Fachverbände entsprechende Informationen auf ihren Websites oder im direkten Austausch.
Was passiert, wenn ein B3S nicht mehr dem Stand der Technik entspricht?
In diesem Fall kann das BSI eine Überarbeitung fordern oder die Anerkennung aussetzen bzw. widerrufen. Betreiber, die sich weiterhin auf einen veralteten Standard berufen, müssen dann entweder zusätzliche Maßnahmen nachweisen oder ein neues Konzept entwickeln, das den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
Können Betreiber bei der Entwicklung eines B3S mitwirken?
Ja, in vielen Fällen sind sie direkt in die Erstellung eingebunden, beispielsweise durch Facharbeitsgruppen, Workshops oder Konsultationsverfahren. Dadurch wird nicht nur die Praxistauglichkeit des Standards verbessert, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein und die Akzeptanz innerhalb der Branche gestärkt.

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Kritis-Info.de steht für unabhängige, fundierte und praxisnahe Informationen zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Wir unterstützen Betreiber und Verantwortliche mit verlässlichem Wissen und aktuellen Informationen dabei, ihre Sicherheitsanforderungen optimal umzusetzen.

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