KRITIS-Einstufung & Schwellenwerte
Ab wann gelten Sie als KRITIS-Betreiber
Auf dieser Seite erhalten Sie einen fundierten Überblick über die geltenden Schwellenwerte, die betroffenen Sektoren und die offizielle Feststellung der KRITIS-Zugehörigkeit. Das unterstützt Sie nicht nur bei der rechtlichen Einordnung, sondern auch bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen und Investitionen in Ihre Resilienz.
Wer zählt als KRITIS-Betreiber? – Einordnung und Relevanz
Die Einstufung als Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) hat große rechtliche und sicherheitsstrategische Bedeutung. Denn mit der offiziellen Einstufung gehen gesetzliche Pflichten sowie konkrete Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen, Meldeprozesse und Audits einher. Viele Unternehmen, vor allem mittelgroße Versorger oder Dienstleister, wissen jedoch nicht, dass sie unter die KRITIS-Vorgaben fallen – oder demnächst davon betroffen sein könnten.
Kritische Infrastrukturen sind laut Definition Organisationen und Anlagen, die für das Gemeinwesen essenziell sind. Sie sichern grundlegende Funktionen wie Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährungssicherheit, Gesundheitsversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Kommunikation und Finanzwesen. Ein Ausfall dieser Systeme hätte massive Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Um diesem Risiko zu begegnen, hat der Gesetzgeber klare Kriterien festgelegt, nach denen ein Unternehmen als KRITIS-Betreiber klassifiziert wird. Die Grundlage hierfür bilden unter anderem das BSI-Gesetz (BSIG) und das IT-Sicherheitsgesetz sowie sektorspezifische Verordnungen.
Die Rolle von Schwellenwerten in der KRITIS-Einstufung
Ein zentrales Element der KRITIS-Einstufung sind die sogenannten Schwellenwerte. Sie legen fest, ab welcher Größenordnung, Kapazität oder Versorgungsrelevanz ein Betreiber als kritische Infrastruktur gilt. Dabei handelt es sich nicht um eine willkürliche Festlegung, sondern um quantitative Grenzwerte, die je nach Branche und Dienstleistung differenziert festgelegt wurden. Die konkreten Schwellenwerte sind in der KRITIS-Verordnung geregelt, die vom Bundesinnenministerium regelmäßig angepasst und veröffentlicht wird.
Ein Beispiel aus der Energiewirtschaft verdeutlicht die Systematik: Ein Stromnetzbetreiber gilt ab einer bestimmten Anzahl von Netzkilometern oder ab einer Versorgung von mehr als 500.000 Personen als KRITIS-relevant. In der Wasserversorgung liegt die Grenze bei rund 22 Millionen Kubikmetern Jahresliefermenge. Im Gesundheitssektor wiederum wird nicht nach Mengen, sondern beispielsweise nach der Anzahl der versorgten Betten oder dem Einzugsgebiet von Kliniken differenziert. Diese branchenspezifischen Schwellenwerte bilden die Grundlage für die formale Einstufung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Verfahren zur Feststellung der KRITIS-Zugehörigkeit
Die Einstufung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt in vielen Fällen die Mitwirkung des Betreibers voraus. Unternehmen, die vermuten, die relevanten Schwellenwerte zu überschreiten, sind dazu verpflichtet, sich eigenständig beim BSI zu melden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer Selbsteinschätzung, die durch Dokumente wie Geschäftsberichte, technische Angaben und Versorgungskonzepte untermauert werden muss. Das BSI prüft die Angaben, zieht bei Bedarf externe Expertise hinzu und entscheidet anschließend über die offizielle KRITIS-Zugehörigkeit.
Wird eine Infrastruktur als KRITIS eingestuft, erhalten die Betreiber eine formale Bestätigung und werden in die Überprüfungs- und Meldepflichten des IT-Sicherheitsgesetzes eingebunden. Dazu zählen unter anderem die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) sowie die unverzügliche Meldung erheblicher IT-Störungen. Darüber hinaus verpflichtet die KRITIS-Einstufung zu einer engen Zusammenarbeit mit dem BSI und weiteren Aufsichtsbehörden, was nicht nur technische, sondern auch organisatorische Ressourcen bindet.
Die Bedeutung der KRITIS-Einstufung für die Betreiberverantwortung
Die offizielle Einstufung als KRITIS-Betreiber geht weit über eine rein formale Kategorisierung hinaus. Sie hat direkte Auswirkungen auf die interne Sicherheitsarchitektur, das Risikomanagement, Investitionsentscheidungen und IT-Strategien. Betreiber müssen sich auf konkrete Prüfungen durch das BSI vorbereiten, ihre Sicherheitskonzepte regelmäßig aktualisieren und ihre Mitarbeiter sensibilisieren. Auch Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten sollten unter dem Gesichtspunkt der KRITIS-Konformität überprüft und angepasst werden.
Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeit, insbesondere im Versorgungsbereich, ein zunehmendes Bewusstsein für die Resilienz kritischer Systeme entwickelt hat. Dadurch wird die Einhaltung der KRITIS-Vorgaben auch zu einem Reputationsfaktor. Betreiber, die offen und strukturiert mit der Einstufung umgehen, gewinnen nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern auch an Vertrauen gegenüber Behörden, Kunden und Partnern.
Ausblick: Dynamik durch NIS2 und KRITIS-Dachgesetz
Mit dem Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie und des geplanten KRITIS-Dachgesetzes wird sich der Anwendungsbereich weiter ausweiten. Viele Unternehmen, die bislang nicht unter die bisherigen Schwellenwerte gefallen sind, könnten künftig in den Geltungsbereich aufgenommen werden, beispielsweise aus den Bereichen Abfallwirtschaft, kommunale IT-Dienstleistungen, Medien oder Finanzdienstleistungen. Die neue Gesetzgebung legt weniger Gewicht auf die Größe und mehr Gewicht auf die Relevanz für das Funktionieren des Gesamtstaates und die europäische Versorgungssicherheit.
Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Einstufung auseinanderzusetzen, auch wenn bislang keine formale KRITIS-Bestätigung vorliegt. Eine interne Risikoanalyse, kombiniert mit einer kritischen Bewertung der Dienstleistungsrelevanz, kann dabei helfen, potenzielle Pflichten zu erkennen und Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Dies ist nicht nur ein Gebot der Sicherheit, sondern auch ein strategischer Vorteil im Umgang mit künftigen regulatorischen Anforderungen.
Bin ich KRITIS-Betreiber? Jetzt prüfen!
Die Einstufung als Betreiber kritischer Infrastrukturen hängt nicht nur von der Branche ab, sondern vor allem von Ihrer Versorgungskapazität. Wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, greifen umfangreiche gesetzliche Vorgaben – etwa in der IT-Sicherheit, beim Risikomanagement oder bei Meldepflichten.
Nutzen Sie die offiziellen Tabellen des Bundesinnenministeriums, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist – und welche Pflichten sich daraus ergeben könnten.
Häufige Fragen zur KRITIS-Einstufung und zu den Schwellenwerten
Viele Betreiber von Infrastrukturen sind sich nicht sicher, ob sie unter die gesetzliche Definition von KRITIS fallen. Die Einstufung hängt nicht nur von der Branche, sondern insbesondere von konkreten Schwellenwerten ab, die je nach Sektor unterschiedlich definiert sind. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, Ihre Position besser einzuordnen und Klarheit über Ihre Pflichten zu erlangen.
Was bedeutet es, als KRITIS-Betreiber eingestuft zu werden?
Welche Kriterien sind für die Einstufung maßgeblich?
Wo finde ich die offiziellen Schwellenwerte?
Muss ich mich selbst beim BSI melden?
Was passiert nach der Meldung?
Kann ich die KRITIS-Anforderungen auch freiwillig umsetzen?
Welche Konsequenzen drohen bei einer falschen Einschätzung?
Ändern sich die Schwellenwerte durch neue Gesetze?
Wie kann ich mich auf eine mögliche Einstufung vorbereiten?
Wer hilft mir bei der Einschätzung und Umsetzung?
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