NIS2-Richtlinie 2024/2025: Anforderungen & Auswirkungen auf KRITIS-Betreiber in Deutschland

Die NIS2-Richtlinie stärkt europaweit die Cybersicherheit – hier findest du alle wichtigen Informationen, die KRITIS-Betreiber jetzt kennen müssen.

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Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine überarbeitete EU-Richtlinie, die die Cyber- und Informationssicherheit innerhalb der Mitgliedstaaten verbessern soll. Sie löst die bisherige NIS-Richtlinie ab und bringt ab 2024/2025 deutlich strengere Anforderungen für Unternehmen, Behörden und insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit sich. Das Ziel ist klar: Die Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Cyberangriffen soll gestärkt werden, um gesellschaftlich relevante Dienstleistungen besser zu schützen.

Wen betrifft die NIS2-Richtlinie in Deutschland?

In Deutschland betrifft die Richtlinie vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Wasserwerke, Akteure im Gesundheitssektor, Verkehrsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen. Aber auch zahlreiche mittelständische Unternehmen werden erstmals unter den Anwendungsbereich fallen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder in besonders sensiblen Lieferketten tätig sind.

Welche Anforderungen stellt die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie basiert auf dem Prinzip der Risikomanagementpflicht. Das bedeutet, dass betroffene Organisationen künftig nicht nur reaktive Maßnahmen vorhalten müssen, sondern auch proaktiv Sicherheitsvorkehrungen etablieren, dokumentieren und regelmäßig prüfen müssen. Diese Anforderungen betreffen technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen – von Firewalls bis hin zu Notfallplänen.

Meldepflichten und Sanktionen

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Meldepflicht. Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb oder die Gesellschaft haben können, müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Dadurch soll die EU einen besseren Überblick über Cyberbedrohungen erhalten und schneller reagieren können. Verstöße gegen diese Meldepflichten können künftig empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, die sich an den Vorgaben der DSGVO orientieren.

Wer fällt künftig noch unter die NIS2-Regeln?

Insgesamt weitet die NIS2-Richtlinie den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich aus. Neben den klassischen KRITIS-Betreibern sind erstmals auch Einrichtungen im Bildungsbereich, digitale Anbieter, Forschungsinstitute sowie Teile der öffentlichen Verwaltung betroffen. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen genau prüfen, ob sie künftig unter die neuen Vorgaben fallen.

Nationale Umsetzung in Deutschland

Zur praktischen Umsetzung fordert die NIS2-Richtlinie die Mitgliedsstaaten dazu auf, ihre Aufsichts- und Meldebehörden weiter auszubauen. In Deutschland wird das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hierbei eine zentrale Rolle spielen und zusätzliche Prüf- und Kontrollrechte erhalten. Damit steigt der Druck für Betreiber kritischer Infrastrukturen, ein nachhaltiges und dokumentiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufzubauen.

Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen

Ein weiterer Kernpunkt der Richtlinie ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Künftig sollen die nationalen Computer Emergency Response Teams (CERTs) enger zusammenarbeiten und über EU-Gremien Informationen austauschen. Unternehmen werden zudem verpflichtet, mehr Daten zu Sicherheitsvorfällen zu teilen, um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Fristen und Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass die NIS2-Richtlinie in Deutschland bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt wird und ab 2025 vollständig wirksam ist. Unternehmen sollten daher keine Zeit verlieren und bereits jetzt damit beginnen, ihre Sicherheitskonzepte und Meldeprozesse zu überprüfen und anzupassen.

Fazit

Zusammengefasst bedeutet die NIS2-Richtlinie eine spürbare Verschärfung der Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen und sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Sie zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und Schäden durch Cyberangriffe zu minimieren. Betroffene Organisationen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Pflichten auseinanderzusetzen und ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen entsprechend weiterzuentwickeln.

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